1. Kontakt und Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und erhalten eine Bestattungsvollmacht zum Unterschreiben. Dieses Dokument gibt uns die rechtliche Grundlage, alles Weitere für Sie zu organisieren.
Rufen Sie uns an oder starten Sie den Ablauf online. Wir melden uns garantiert zeitnah zurück – meistens noch am gleichen Tag.
Während des gesamten Prozesses sind wir für Sie telefonisch erreichbar und leiten alle Schritte verständlich und unkompliziert ein.
2. Abholung durch lokalen Partner
Die Abholung am Sterbeort in Neusäß übernimmt unser lokaler Partnerbetrieb. Der Ort spielt keine Rolle – egal ob Klinik, Pflegeeinrichtung, Hospiz oder Wohnung.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person versorgt und in einem schlichten Sarg für die Überführung vorbereitet. Anschließend erfolgt die Fahrt zum regionalen Krematorium.
3. Meldung des Sterbefalls und Sterbeurkunden
Den Sterbefall melden wir beim zuständigen Standesamt in Neusäß und beantragen die offiziellen Sterbeurkunden.
Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Familienstand der verstorbenen Person abhängig:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Sie senden die erforderlichen Unterlagen per Einschreiben entweder zu uns oder direkt an das Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer Checkliste und beraten Sie zuverlässig, damit nichts fehlt.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Wir kümmern uns um die Anmeldung zur Einäscherung in einem Krematorium in der Nähe von Neusäß. Alle notwendigen Unterlagen und Formalitäten bereiten wir vor und leiten alles für Sie in die Wege.
Die gesamte Organisation übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Neusäß
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Neusäß beigesetzt – ohne Namen oder persönliche Kennzeichnung.
Sie müssen bei der Beisetzung nicht anwesend sein. Die Urne wird von der Friedhofsverwaltung beigesetzt – schlicht und den örtlichen Vorschriften entsprechend.
6. Abwicklung von Formalitäten
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, informieren wir die Krankenkasse und die Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, helfen wir Ihnen mit allen nötigen Informationen und Dokumenten. Alle bürokratischen Abläufe erledigen wir digital und möglichst zeitsparend für Sie.