1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und füllen die Bestattungsvollmacht aus. Diese Vollmacht ermöglicht uns, alle notwendigen Formalitäten wie die Organisation der Bestattung zu übernehmen.
Sie wählen, ob Sie uns anrufen oder direkt online buchen. In beiden Fällen melden wir uns schnellstmöglich – meist noch am selben Tag – zurück.
Wir begleiten Sie telefonisch durch den gesamten Ablauf, damit Sie jederzeit genau wissen, was passiert und was als nächstes folgt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am jeweiligen Sterbeort – zum Beispiel im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder der eigenen Wohnung – wird von unserem erfahrenen Partnerunternehmen aus der Region durchgeführt.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein örtliches Krematorium gebracht.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung von Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Neunkirchen und beantragen die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand werden dafür unterschiedliche Unterlagen benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Unterlagen schicken Sie uns oder direkt an das Standesamt. Wir unterstützen Sie telefonisch mit einer klaren Checkliste und übernehmen die Koordination aller weiteren Schritte.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Die eingeäscherten Personen werden von uns zur Einäscherung in ein Krematorium in der Nähe überführt. Alle Formalitäten und die Abwicklung mit dem Krematorium übernehmen wir für Sie.
Sie haben dabei immer einen festen Ansprechpartner am Telefon, der Sie auf dem Laufenden hält.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Neunkirchen
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne durch das Friedhofsteam auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Neunkirchen oder Umgebung.
Eine namentliche Kennzeichnung oder individuelle Markierung erfolgt nicht – das entspricht dem Grundgedanken der anonymen Bestattung.
Angehörige nehmen bei einer anonymen Bestattung nicht an der Beisetzung teil.
6. Abmeldung von Krankenkasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der zuständigen Krankenversicherung und Rentenkasse ab.
Wenn der Ehepartner Anspruch auf eine Übergangsrente hat, unterstützen wir gern bei der Antragstellung – komplett digital und unkompliziert.