1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf oder beauftragen uns direkt online. Im Anschluss erhalten Sie die Bestattungsvollmacht, mit der wir alle weiteren Schritte für Sie organisieren dürfen.
Wir melden uns zeitnah nach Ihrer Anfrage – meist noch am selben Tag. Während des gesamten Ablaufs sind wir telefonisch erreichbar und begleiten Sie verlässlich durch jeden Schritt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unsere Partner vor Ort in Neukirchen-Vluyn holen die verstorbene Person am gewünschten Ort ab – ob zu Hause, im Seniorenheim, Hospiz oder Krankenhaus.
Die Überführung erfolgt sicher und zuverlässig. Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und direkt in ein Krematorium in der Region gebracht.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Neukirchen-Vluyn an und kümmern uns um alle nötigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns oder direkt an das Standesamt senden – gerne helfen wir Ihnen mit einer Liste aller erforderlichen Dokumente und koordinieren den Prozess für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um alle Formalitäten rund um die Einäscherung der verstorbenen Person in einem nahegelegenen Krematorium in Neukirchen-Vluyn.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die gesamte Organisation und halten Sie telefonisch auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne anonym, ohne Namen und Grabkennzeichnung, auf einem ausgewählten Friedhof in Neukirchen-Vluyn beigesetzt.
Die Auswahl des Friedhofs richtet sich nach Ihren Wünschen oder der Lage. Die Beisetzung selbst wird vom Friedhofsteam durchgeführt und findet ohne Begleitung durch Angehörige statt.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenkasse für Sie.
Sollte Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bestehen, unterstützen wir gerne bei den nötigen Schritten – übersichtlich, digital und unkompliziert.