1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Im ersten Schritt bitten wir Sie, eine Bestattungsvollmacht zu unterschreiben – damit beauftragen Sie uns verbindlich mit allen weiteren Aufgaben.
Wir sind für Sie telefonisch erreichbar und begleiten Sie durch den Ablauf – verständlich, transparent und unkompliziert.
2. Abholung in Neuffen
Für die Abholung am Sterbeort in Neuffen setzen wir auf ein lokales Partnerunternehmen, das Erfahrung mit anonymen Bestattungen hat.
Egal, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, ein Seniorenheim oder das eigene Zuhause ist – die Abholung findet schnell und zuverlässig statt.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und zur Einäscherung in ein regionales Krematorium gebracht.
3. Formalitäten und Unterlagen
Wir kümmern uns um alle notwendigen Behördengänge in Neuffen: Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt und fordern die Sterbeurkunden an.
Welche Dokumente wir dafür benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Alleinstehend: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen zu, wir helfen Ihnen mit einer Checkliste und übernehmen alles Weitere für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Im nächsten Schritt organisieren wir die Einäscherung in einem Krematorium in der Nähe von Neuffen. Wir sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie über alle Schritte telefonisch auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs der Region beigesetzt – ohne Namen und ohne Kennzeichnung der Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam vor Ort, eine Teilnahme von Angehörigen oder Freunden ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Versicherungen und Behörden
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Sind noch weitere Abmeldungen notwendig, unterstützen wir Sie auch hier.