1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erteilen uns per Bestattungsvollmacht den Auftrag zur anonymen Bestattung. Die Vollmacht ermöglicht uns, alle notwendigen Formalitäten für Sie zu übernehmen.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs als Ansprechpartner zur Verfügung – von Anfang an und bei allen Fragen. Alle Beratungen erfolgen telefonisch.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unsere lokale Partnerfirma in Neuenhaus übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am gewünschten Ort – sei es im Krankenhaus, Pflegeheim oder in der eigenen Wohnung.
Die überführte Person wird in einem einfachen Sarg gebettet und direkt zu einem Krematorium in der Region Neuenhaus gebracht.
3. Anzeige des Sterbefalls und Urkundenbeantragung
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Neuenhaus und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder laden sie digital hoch. Wir stellen Ihnen eine Checkliste zur Verfügung und kümmern uns um alle weiteren Behördengänge.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir geben die verstorbene Person zur Einäscherung an ein Krematorium in der Umgebung von Neuenhaus. Alle nötigen Behördengänge und Unterlagen werden von uns erledigt.
Die Organisation läuft vollständig über uns – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Neuenhaus
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem dafür vorgesehenen Gräberfeld in Neuenhaus.
Bei einer anonymen Bestattung ist das Grab weder mit Namen noch mit individueller Kennzeichnung versehen.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal, eine Teilnahme von Angehörigen ist dabei nicht vorgesehen.
6. Abmeldungen bei Behörden und Versicherungen
Nach Erhalt der Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldungen bei der Krankenkasse und der Rentenstelle für Sie.
Sollte es weitere Fragen zu Formalitäten geben, begleiten wir Sie weiter telefonisch durch die nächsten Schritte.