1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf oder starten die Buchung online. Sie erhalten von uns die Bestattungsvollmacht, mit der wir uns um alles Weitere kümmern können.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns schnellstmöglich zurück – in der Regel noch am gleichen Werktag. Wir begleiten Sie telefonisch durch alle Schritte. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und gehen alles verständlich mit Ihnen durch.
2. Abholung im Raum Neubulach
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort wird von unserem lokalen Partnerunternehmen im Raum Neubulach durchgefĂĽhrt.
Ob Klinik, Pflegeeinrichtung, Hospiz oder Zuhause – der Transport ist überall möglich. Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und zum nächstgelegenen Krematorium gebracht.
3. Meldung beim Standesamt & Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Neubulach für Sie an und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen bequem digital oder per Einschreiben. Wir informieren Sie mit einer klaren Checkliste und übernehmen alle weiteren Behördengänge.
4. Einäscherung in der Region
Nach Eingang aller Unterlagen organisieren wir die Einäscherung in einem lokalen Krematorium nahe Neubulach. Wir arrangieren alle Formalitäten und halten Sie über den Stand transparent auf dem Laufenden.
Sie müssen sich um nichts kümmern – alle organisatorischen Schritte werden durch uns koordiniert.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Die Urne wird nach der Einäscherung anonym auf einem entsprechenden Gräberfeld in Neubulach beigesetzt. Es gibt keine individuelle Kennzeichnung und keine Namensnennung. Ein Besuch des Grabfeldes ist jederzeit möglich, genau wie bei klassischen anonymen Grabstätten.
Die Beisetzung erfolgt ohne Begleitung der Angehörigen und wird vom zuständigen Friedhofsteam umgesetzt.
6. Meldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten, melden wir die verstorbene Person bei Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Bei bestehenden AnsprĂĽchen, wie zum Beispiel fĂĽr eine Ăśbergangsrente fĂĽr hinterbliebene Ehepartner, unterstĂĽtzen wir Sie unkompliziert und digital beim Antrag.