1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie ausfüllen und unterschreiben. Damit können wir für Sie alle weiteren Schritte übernehmen.
Wir stehen Ihnen ab dem ersten Kontakt zuverlässig und persönlich am Telefon zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen rund um den Ablauf – unkompliziert und klar verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung in Neu-Ulm arbeiten wir mit einem etablierten Bestattungspartner vor Ort zusammen. Egal ob die verstorbene Person zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung verstorben ist: Wir koordinieren die Abholung direkt am gewünschten Ort.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und anschließend in ein örtliches Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunde
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Neu-Ulm und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunde.
Abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns oder dem Standesamt per Post zukommen lassen. Wir schicken Ihnen eine übersichtliche Checkliste und übernehmen die komplette Abstimmung mit dem Amt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir übernehmen die Anmeldung zur Einäscherung in einem lokalen Krematorium in Neu-Ulm und kümmern uns um alle Formalitäten und Abläufe.
Sie müssen sich um nichts kümmern – alles läuft für Sie transparent und gut verständlich ab.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Neu-Ulm beigesetzt – ohne Namen und ohne Kennzeichnung.
Die genaue Auswahl des Friedhofs können Sie flexibel treffen. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam, eine Begleitung durch Angehörige ist dabei nicht vorgesehen.
6. Abmeldungen bei Behörden & Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Falls eine Witwen- oder Witwerrente beantragt werden soll, helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen der notwendigen Formulare – schnell, einfach und digital.