1. Kontaktaufnahme & Vollmacht
Im ersten Schritt melden Sie sich telefonisch bei uns oder nutzen unser Buchungsformular online. Anschließend unterschreiben Sie die Bestattungsvollmacht, mit der wir alle weiteren Aufgaben für Sie übernehmen dürfen.
Nach Eingang der Vollmacht setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wir begleiten Sie telefonisch durch den gesamten Ablauf, von Anfang bis Ende, und sind bei Fragen jederzeit erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vom Sterbeort in Neu-Anspach oder Umgebung erfolgt durch unseren zuverlässigen lokalen Partner. Egal, ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Privatwohnung – die Überführung wird schnell und diskret durchgeführt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Urkunden
Wir melden den Todesfall beim zuständigen Standesamt in Neu-Anspach und kümmern uns um die Sterbeurkunden. Welche Dokumente wir benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die notwendigen Unterlagen per Einschreiben oder direkt an das zuständige Standesamt. Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt – zum Beispiel mit einer klaren Checkliste und persönlicher Rücksprache.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in der Region. Alle erforderlichen Dokumente und Abläufe stimmen wir direkt ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Auch bei Rückfragen klären wir alle Details direkt mit den beteiligten Stellen und halten Sie immer auf dem Laufenden.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in oder um Neu-Anspach beigesetzt – ohne Hinweis auf Name oder genaue Lage der Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Angehörige oder Freunde nehmen in der Regel nicht an der Beisetzung teil.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, erledigen wir die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch bei weiteren Formalitäten, wie dem Antrag auf eine Witwen- oder Witwerrente.
Wir informieren Sie über alle Schritte und sorgen dafür, dass die Formalitäten reibungslos ablaufen.