1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf. Mit Ihrer Unterschrift auf der Bestattungsvollmacht ermöglichen Sie uns, alle weiteren Schritte für die anonyme Bestattung in Münsingen zu übernehmen.
Sie erhalten von uns eine übersichtliche Anleitung zu den nächsten Schritten und werden persönlich am Telefon von uns begleitet – von Anfang bis Ende.
2. Abholung der verstorbenen Person
Wir beauftragen unseren lokalen Partner in Münsingen, um die verstorbene Person am Sterbeort abzuholen – ganz gleich, ob im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause.
Die verstorbene Person wird anschließend in einem schlichten Sarg in einen separaten Raum überführt und für die Kremation vorbereitet.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Münsingen und beantragen die Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Schicken Sie uns die Dokumente per Post zu oder direkt an das Standesamt. Wir geben Ihnen eine präzise Übersicht und kümmern uns um die gesamte Abstimmung.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir übernehmen die Organisation der Einäscherung in einem Krematorium in Münsingen. Wir leiten die Formalitäten ein und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sie haben keinen zusätzlichen Aufwand – wir regeln alle Abläufe direkt für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Feld eines Friedhofs in Münsingen beigesetzt. Die genaue Grabstelle bleibt anonym – ohne Namen und ohne persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung selbst erfolgt durch das Team des Friedhofs. Eine Teilnahme durch Angehörige ist bei der anonymen Bestattung in Münsingen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach dem Erhalt der Sterbeurkunden kümmern wir uns um die Abmeldungen bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Falls es einen Anspruch auf Übergangsrente gibt, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – klar, transparent und unkompliziert.