1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie rufen uns an oder nutzen unser Online-Formular, um eine anonyme Bestattung in Müncheberg zu beauftragen. Mit Ihrer Unterschrift auf der Bestattungsvollmacht starten wir den kompletten Ablauf für Sie.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich telefonisch bei Ihnen, in der Regel noch am selben Tag. Während des gesamten Prozesses beraten wir Sie direkt am Telefon – transparent, lösungsorientiert und klar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser Müncheberger Partner vor Ort übernimmt die Abholung der verstorbenen Person. Dabei spielt der genaue Sterbeort keine Rolle: Wir sind im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause einsatzbereit.
Die Überführung erfolgt in einem einfachen Sarg direkt in ein lokales Krematorium.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Müncheberg und beantragen die nötigen Sterbeurkunden.
Welche Dokumente Sie benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die erforderlichen Unterlagen schicken Sie uns oder direkt an das Standesamt. Sie erhalten von uns eine verständliche Checkliste und wir übernehmen den kompletten Behördengang.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir stimmen den Termin zur Einäscherung mit einem Krematorium in Müncheberg oder der Region ab und übermitteln alle Unterlagen, sodass Sie keinerlei Formalitäten selbst klären müssen.
Alles Organisatorische läuft über uns – einfach und zuverlässig.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung erfolgt die Urnenbeisetzung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Müncheberg. Das Grab wird nicht gekennzeichnet; der Name wird nicht öffentlich genannt.
Die Beisetzung übernehmen Mitarbeitende des Friedhofs. Es ist keine Begleitung der Angehörigen vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung und, falls relevant, bei der Rentenkasse ab.
Sollte Anspruch auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie unkompliziert bei der Antragstellung – komplett digital und effizient.