1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erteilen uns eine Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist wichtig, damit wir alle notwendigen Schritte für Sie einleiten können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können die Beauftragung direkt online abschließen. Bei der Online-Buchung melden wir uns in der Regel noch am selben Tag zurück.
Wir begleiten Sie während des gesamten Ablaufs telefonisch – unkompliziert, transparent und verständlich.
2. Abholung in Monheim
Unser lokaler Partner kümmert sich um die Abholung der verstorbenen Person direkt am Sterbeort in Monheim oder Umgebung. Das kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder auch das eigene Zuhause sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein regionales Krematorium überführt.
3. Standesamt & Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Monheim und beantragen die erforderlichen Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen postalisch oder direkt ans Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer klaren Übersicht, damit alles reibungslos funktioniert.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in Monheim oder Umgebung und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.
Alle Abläufe und Termine stimmen wir direkt mit dem Krematorium ab, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Monheim beigesetzt – ohne Namensschild und ohne persönliche Kennzeichnung.
Das Friedhofsteam führt die Beisetzung durch; eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Versicherung und Behörden
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Sollte ein Anspruch auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Antragstellung – einfach und digital.