1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen mit uns Kontakt auf – telefonisch oder direkt online. Im Anschluss erhalten Sie die Bestattungsvollmacht, die Sie unkompliziert unterzeichnen. Mit dieser Vollmacht dürfen wir alle weiteren Schritte für Sie organisieren.
Wir beraten Sie während des gesamten Ablaufs persönlich am Telefon. Unsere Erreichbarkeit ist hoch – in der Regel melden wir uns noch am selben Tag mit einer ersten Rückmeldung bei Ihnen.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Monheim am Rhein erfolgt durch einen unserer lokalen Partner direkt am Sterbeort. Das kann ein Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder die Wohnung sein.
Für die Überführung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein lokales Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die formale Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Monheim am Rhein und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns oder dem Standesamt die Unterlagen per Einschreiben. Wir unterstützen Sie durch klare Anleitungen und übernehmen den gesamten Ablauf der Formalitäten für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir leiten die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium vor Ort in die Wege. Alle notwendigen Unterlagen bereiten wir vor und koordinieren die Termine – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Monheim am Rhein beigesetzt – ohne Namen oder individuelle Kennzeichnung.
Die konkrete Auswahl des Friedhofs stimmen wir gemeinsam ab. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam, eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Meldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die notwendigen Meldungen an die Krankenkasse sowie an die Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, geben wir Ihnen Hinweise zur Beantragung – effektiv, unkompliziert und digital unterstützt.