1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen uns die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht benötigen wir, um alle weiteren Schritte in Ihrem Auftrag zu veranlassen.
Sie erreichen uns telefonisch oder können die Bestattung direkt online in Auftrag geben. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns umgehend bei Ihnen und erklären den gesamten Ablauf.
Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite – klar, transparent und zuverlässig.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Mirow und Umgebung erfolgt durch unseren erfahrenen Partner in der Region.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abholung aus dem Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder von zu Hause stattfindet.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg gebettet und in ein regionales Krematorium überführt.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Mirow und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand der verstorbenen Person werden unterschiedliche Unterlagen benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns zusenden oder direkt an das zuständige Standesamt weitergeben. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste und wir koordinieren den weiteren Ablauf für Sie.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem Krematorium im Raum Mirow an und kümmern uns um alle Formalitäten.
Alle organisatorischen Schritte der Kremation übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Mirow oder Umgebung beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung.
Den Friedhof können Sie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten frei wählen, abhängig von Lage und Verfügbarkeit.
Die Urnenbeisetzung erfolgt durch das zuständige Friedhofsteam, eine Begleitung durch Angehörige findet bei anonymen Bestattungen in der Regel nicht statt.
6. Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Mit Eintreffen der Sterbeurkunden übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenkasse.
Ist die verstorbene Person verheiratet gewesen, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch beim Antrag auf Übergangsrente – einfach, digital und effizient.