1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht geben Sie uns die Berechtigung, alle weiteren organisatorischen Schritte für Sie zu übernehmen.
Der Kontakt funktioniert am einfachsten telefonisch oder direkt über unser Online-Formular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück – meistens noch am selben Tag.
Wir führen Sie telefonisch verständlich und unkompliziert durch den gesamten Ablauf – von Anfang bis Ende.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner kümmert sich direkt in Meßkirch und Umgebung um die Abholung der verstorbenen Person – unabhängig davon, ob der Sterbeort in der Wohnung, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz liegt.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein ortsnahes Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunde
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Meßkirch und beantragen für Sie die Sterbeurkunde.
Welche Dokumente dafür notwendig sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns einfach per Post oder direkt an das jeweilige Standesamt schicken. Sie erhalten von uns eine klare Checkliste und wir koordinieren alle weiteren Schritte für Sie.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir sorgen dafür, dass alle nötigen Unterlagen beim Krematorium eingereicht werden und die Einäscherung in einem regionalen Krematorium erfolgt.
Den zeitlichen Ablauf und die komplette Organisation übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof in Meßkirch
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld eines Meßkircher Friedhofs beigesetzt. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung und keine individuelle Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Meldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach dem Erhalt der Sterbeurkunde informieren wir die Krankenkasse und nehmen die Abmeldung bei der Rentenversicherung für Sie vor.
Falls Anspruch besteht, unterstützen wir Sie außerdem vollständig beim Antrag auf Vorschuss oder Übergangsrente für Hinterbliebene – klar strukturiert und digital organisiert.