1. Kontaktaufnahme & Auftragserteilung
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen direkt online. Nach Ihrer Kontaktaufnahme senden wir Ihnen eine Bestattungsvollmacht zu, die Sie einfach unterschrieben zurĂĽckgeben. Damit sind alle weiteren Schritte rechtssicher organisiert.
Wir begleiten und beraten Sie durchgehend telefonisch und stehen Ihnen mit transparenten Informationen zur Seite.
2. Abholung im Raum Marsberg
Unser lokales Partnerunternehmen übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Marsberg oder Umgebung – egal ob Zuhause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg gebettet und zum nächsten Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Marsberg. Wir beantragen alle benötigten Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, teilen wir Ihnen direkt mit. Typische Beispiele sind:
- Ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis, Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns oder dem jeweiligen Standesamt die Dokumente per Post zu. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und kümmern uns um die vollständige Bearbeitung.
4. Einäscherung im Krematorium
Im nächsten Schritt organisieren wir die Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium. Die Koordination und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen übernehmen wir komplett für Sie.
Dabei halten wir Sie auf Wunsch mit kurzen Updates zum Status auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Marsberg
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Marsberger Friedhofs beigesetzt. Bei einer anonymen Bestattung gibt es keine Hinweise auf Namen oder Daten der verstorbenen Person.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Eine Begleitung durch Angehörige ist hierbei nicht vorgesehen.
6. Abmeldungen und weitere Formalitäten
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten haben, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Falls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie auch bei den notwendigen Anträgen – digital, einfach und zuverlässig.