1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erteilen uns eine Bestattungsvollmacht. Diese ist nötig, damit wir alles Weitere für Sie in die Wege leiten können.
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns zügig bei Ihnen – meistens noch am selben Tag. Wir begleiten Sie durchgehend telefonisch – klar, verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung findet direkt am Sterbeort in Lübbenau/Spreewald statt – egal ob Krankenhaus, Pflegeheim oder privates Zuhause. Dafür setzen wir auf die Erfahrung unseres lokalen Partners vor Ort.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung von Urkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt Lübbenau/Spreewald und fordern die notwendigen Sterbeurkunden an.
Je nach Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir einige Dokumente von Ihnen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Partners
Sie erhalten von uns eine übersichtliche Liste der benötigten Papiere und senden die Unterlagen entweder an uns oder direkt ans Standesamt. Wir klären alle Formalitäten und halten Sie auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in Lübbenau/Spreewald oder der näheren Umgebung. Alle formalen Schritte übernehmen wir für Sie.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Lübbenau/Spreewald beigesetzt – ohne Namensschild oder individuelle Markierung.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt im Vorfeld gemeinsam, sofern gewünscht. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal und findet ohne Anwesenheit von Angehörigen statt.
6. Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, veranlassen wir die erforderlichen Abmeldungen bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Falls es einen Anspruch auf Übergangsrente für Ehepartner gibt, helfen wir Ihnen dabei ebenfalls – einfach, digital und schnell.