1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf oder buchen direkt online. Anschließend erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht, mit der wir offiziell für Sie tätig werden können.
Wir sind durchgehend telefonisch für Sie erreichbar und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, klar und zuverlässig.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung am Sterbeort in Lorsch arbeiten wir mit einem erfahrenen regionalen Partner zusammen.
Die Abholung erfolgt unabhängig davon, ob sich der Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder in der Wohnung ereignet hat.
Nach der Überführung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und zur Einäscherung in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall für Sie beim zuständigen Standesamt in Lorsch und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen schicken Sie uns zu oder senden sie direkt ans Standesamt. Sie bekommen von uns eine übersichtliche Checkliste mit allen nötigen Schritten – wir kümmern uns um den weiteren Ablauf.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in der Nähe von Lorsch. Alle Formalitäten und Behördengänge übernehmen wir für Sie.
Für Sie bleibt alles unkompliziert – wir übernehmen die gesamte Organisation rund um die Einäscherung.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Urnenbeisetzung auf einem ausgewählten Friedhof in Lorsch. Die Beisetzung findet ohne Namensnennung oder Markierung statt.
Die Durchführung übernimmt das lokale Friedhofsteam. Die Beisetzung erfolgt ohne Begleitung von Angehörigen oder öffentliche Kennzeichnung des Grabes.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sobald wir die Sterbeurkunden erhalten haben, übernehmen wir die Abmeldungen bei der Krankenkasse und Rentenversicherung für Sie.
Falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie auch hier – schnell, digital und unbürokratisch.