1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Anschließend unterzeichnen Sie die Bestattungsvollmacht – damit beauftragen Sie uns mit der Organisation der Bestattung.
Unsere Beratung erfolgt komplett telefonisch. Von Anfang an begleiten wir Sie Schritt für Schritt durchs Verfahren, beantworten Ihre Fragen und sorgen für einen klaren Ablauf.
2. Abholung der verstorbenen Person in Löhne
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Löhne erfolgt durch unseren lokalen Partnerbetrieb.
Ob Zuhause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz – wir sorgen für eine zuverlässige Abholung, ganz unabhängig vom Ort.
Die verstorbene Person wird in einem schlichten Sarg untergebracht und direkt in ein ortsnahes Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung & Beantragung von Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Löhne und beantragen für Sie die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns oder direkt dem Standesamt per Einschreiben schicken. Sie erhalten von uns vorab eine einfache Checkliste und jederzeit telefonische Unterstützung.
4. Organisation der Einäscherung
Wir koordinieren die Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium – natürlich inklusive aller formalen Aufgaben und Abstimmungen.
Sie müssen nichts weiter tun – wir begleiten alle organisatorischen Schritte im Hintergrund für Sie.
5. Anonyme Beisetzung auf einem Friedhof in Löhne
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld auf einem Friedhof in Löhne beigesetzt – ohne Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung.
Die Auswahl des Friedhofs in Löhne ist möglich. Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam, ohne die Anwesenheit von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Behörden und weiteren Stellen
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Besteht ein Anspruch auf Übergangsrente für hinterbliebene Ehepartner, unterstützen wir Sie auch hier unkompliziert und digital.