1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Anschließend erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben und uns zurücksenden. Diese Vollmacht berechtigt uns, alle weiteren Aufgaben für Sie zu übernehmen.
Unser Team begleitet Sie per Telefon durch den gesamten Ablauf der anonymen Bestattung – klar, schnell und zuverlässig.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Langen wird von unserem lokalen Partner durchgeführt – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, ein Hospiz oder eine Privatadresse handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gelegt und in ein naheliegendes Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung und Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Langen und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Die benötigten Dokumente richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen digital oder per Einschreiben zu. Wir geben Ihnen eine transparente Checkliste an die Hand und übernehmen die Kommunikation mit dem Standesamt.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem örtlichen Krematorium und koordinieren alle notwendigen Schritte sowie die erforderlichen Unterlagen für Sie.
Sie müssen sich um nichts kümmern – unser Team hält Sie, wenn gewünscht, über alle nächsten Schritte informiert.
5. Anonyme Beisetzung in Langen
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Langen beigesetzt. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung und keine individuelle Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Personal des Friedhofs und findet ohne Teilnahme von Angehörigen statt.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, unterstützen wir zusätzlich beim Antrag – unkompliziert und digital.