1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht dürfen wir alle weiteren Schritte für Sie organisieren.
Sie erreichen uns telefonisch oder können die anonyme Bestattung direkt online beauftragen. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig – meistens noch am selben Tag.
Wir begleiten Sie telefonisch während des gesamten Ablaufs – klar, transparent und zuverlässig.
2. Abholung in Landsberg
Die Abholung der verstorbenen Person übernimmt ein zuverlässiger Partner vor Ort in Landsberg. Der Sterbeort kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die eigene Wohnung sein.
Unser Partner überführt die verstorbene Person in einem schlichten Sarg ins örtliche Krematorium.
3. Anzeige des Sterbefalls & Beantragung der Urkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Landsberg an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Dokumente Sie benötigen, hängt davon ab, in welchem Familienstand die verstorbene Person war:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder leiten sie direkt ans Standesamt weiter. Wir geben Ihnen dafür eine übersichtliche Checkliste und übernehmen anschließend die gesamte Abwicklung.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung im Krematorium in Landsberg und reichen alle nötigen Unterlagen ein.
Um die Abstimmung und Fristen kümmern wir uns komplett – Sie müssen nicht persönlich vor Ort sein.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof in Landsberg
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Landsberg beigesetzt – ohne Namen und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam und ist grundsätzlich ohne Teilnahme von Angehörigen vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Im Fall eines Ehepartners erhalten Sie Unterstützung bei der Beantragung der Übergangsrente – schnell und einfach organisiert.