1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf oder starten die Buchung online. Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu. Erst mit dieser Vollmacht dürfen wir für Sie aktiv werden und alles Weitere organisieren.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses telefonisch. Unsere Beratung ist klar, verständlich und auf Ihre Situation abgestimmt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Ein erfahrenes, ortsansässiges Partnerunternehmen übernimmt die Abholung der verstorbenen Person direkt am Sterbeort in Laichingen – egal, ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Zuhause.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in das nächstgelegene Krematorium überführt.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die offizielle Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Laichingen und fordern die Sterbeurkunden für Sie an.
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen einfach zu – gerne digital oder per Post. Wir unterstützen Sie dabei mit einer übersichtlichen Checkliste und übernehmen den gesamten Behördengang für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die Einäscherung in einem regionalen Krematorium an und liefern alle notwendigen Dokumente ein. Alle organisatorischen Schritte übernehmen wir, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Laichingen
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Laichingen beigesetzt. Das Grab bleibt ohne Namensschild und ist von außen nicht individuell gekennzeichnet.
Die Beisetzung erfolgt durch das Team des Friedhofs, ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Abmeldung bei Sozialversicherung und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Auf Wunsch unterstützen wir bei weiteren Formalitäten, wie dem Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Unsere Prozesse sind digital, effizient und transparent gestaltet.