1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Erst mit dieser Vollmacht können wir alles Weitere in die Wege leiten.
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Im Anschluss melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, meist noch am selben Tag.
Wir begleiten und beraten Sie im gesamten Ablauf telefonisch – unkompliziert, zuverlässig und jederzeit verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Kroppenstedt erfolgt durch unseren lokalen Partner. Der Sterbeort kann ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, ein Hospiz oder Zuhause sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir informieren das zuständige Standesamt in Kroppenstedt über den Sterbefall und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir bestimmte Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bitte senden Sie uns die Dokumente oder reichen Sie sie direkt beim zuständigen Standesamt ein. Sie erhalten dafür von uns eine übersichtliche Liste und wir organisieren den gesamten Ablauf für Sie.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir übernehmen die Anmeldung zur Einäscherung in einem lokalen Krematorium und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind.
Alle organisatorischen Schritte werden von uns zuverlässig abgewickelt, ohne Aufwand für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Kroppenstedt beigesetzt – ohne Namensnennung oder Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Eine Teilnahme von Angehörigen ist hierbei nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenstelle
Nachdem die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Sofern Bedarf besteht, unterstützen wir beim Antrag auf Übergangsrente für Hinterbliebene – einfach, digital und effizient.