1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit uns. Sie entscheiden, ob Sie uns anrufen oder direkt online beauftragen. Im Anschluss senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie unterschreiben und zurücksenden. Auf dieser Grundlage übernehmen wir alles Weitere.
Wir stehen Ihnen telefonisch während des gesamten Ablaufs zur Seite – unkompliziert, erreichbar und verständlich. Alle Fragen klären wir Schritt für Schritt mit Ihnen am Telefon.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Königstein (Sächsische Schweiz) erfolgt durch unseren zuverlässigen lokalen Partner. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim, zu Hause oder ein Hospiz handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und für die Einäscherung in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Anzeige des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Königstein (Sächsische Schweiz) und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, welchen Familienstand die verstorbene Person hatte:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Dokumente einfach per Einschreiben oder auf Wunsch direkt an das Standesamt. Mit einer klaren Checkliste unterstützen wir Sie dabei und halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in der Region. Die Koordination und alle Formalitäten übernehmen wir für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir halten Sie telefonisch über den Status informiert.
5. Anonyme Beisetzung auf einem Gräberfeld
Die Beisetzung der Urne erfolgt in Königstein (Sächsische Schweiz) auf einem anonymen Gräberfeld eines örtlichen Friedhofs. Es gibt keine Namenstafel oder individuelle Kennzeichnung; der genaue Beisetzungsplatz bleibt anonym.
Die Beisetzung wird ausschließlich vom Friedhofsteam durchgeführt, eine Begleitung durch Angehörige ist hierbei nicht möglich.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn die verstorbene Person verheiratet war, helfen wir beim Antrag auf die Übergangsrente für Ehepartner. Alles erfolgt einfach, strukturiert und digital – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.