1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen einfach telefonisch oder online Kontakt zu uns auf. Mit der unterschriebenen Bestattungsvollmacht können wir alle weiteren Schritte für Sie übernehmen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen und sind während des gesamten Ablaufs telefonisch erreichbar. Wir erklären alles verständlich und begleiten Sie Schritt für Schritt.
2. Abholung am Sterbeort in Königsbrück
Unser lokaler Partner übernimmt die Abholung der verstorbenen Person direkt am Sterbeort in Königsbrück – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder Zuhause handelt.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung in einem einfachen Sarg zu einem nahegelegenen Krematorium.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Königsbrück und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Für die Ausstellung benötigen wir entsprechende Dokumente der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und koordinieren den gesamten Ablauf direkt mit dem Standesamt für Sie.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir veranlassen die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in der Region. Alle Formalitäten und Übergaben werden durch uns oder unsere Partner organisiert – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Königsbrück
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Königsbrücker Friedhofs beigesetzt. Das Grab bleibt ohne Namen und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Team des Friedhofs ohne Begleitung von Angehörigen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen die möglichen Friedhöfe in Königsbrück.
6. Abmeldung bei Versicherungen & sozialen Stellen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung und bei der Rentenversicherung ab.
Bei Fragen zu Witwenrente oder weiteren Formalitäten beraten wir Sie gerne telefonisch – einfach, klar und digital organisiert.