1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular, um den Ablauf zu starten. Sie erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht, mit der wir stellvertretend alle offiziellen und organisatorischen Schritte übernehmen können.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns kurzfristig bei Ihnen, um alle Details zu klären. Unsere Beratung erfolgt durchgängig telefonisch – klar, verständlich, unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Königsberg übernimmt unser lokaler, erfahrener Partnerbetrieb. Der Sterbeort kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder das eigene Zuhause sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person für die Überführung vorbereitet. Anschließend erfolgt der Transport in ein ortsansässiges Krematorium.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Königsberg an und beantragen die Sterbeurkunden.
Für die Beantragung benötigen wir unterschiedliche Dokumente, je nach Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie reichen die Unterlagen entweder digital oder per Post beim Standesamt ein. Wir unterstützen Sie dabei Schritt für Schritt und halten Sie über alle Abläufe auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in Königsberg. Die notwendigen Formalitäten und Abläufe übernehmen wir vollständig für Sie.
Alle organisatorischen Aufgaben werden zuverlässig und transparent für Sie abgewickelt – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Königsberg beigesetzt. Es gibt keine individuelle Kennzeichnung oder Namensnennung.
Die Beisetzung findet ohne Anwesenheit von Angehörigen statt und wird von den Mitarbeitenden des Friedhofs veranlasst.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente für den Ehepartner besteht, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – alles einfach und digital organisiert.