1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – unkompliziert telefonisch oder direkt online. Sobald uns Ihre Bestattungsvollmacht vorliegt, können wir den gesamten Ablauf der anonymen Bestattung für Sie koordinieren.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses telefonisch beratend zur Seite – zuverlässig, transparent und klar verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Kirchheimbolanden übernimmt unser regionaler Partnerbetrieb. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abholung in der Wohnung, im Altenheim, Krankenhaus oder Hospiz stattfindet.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und in das örtliche Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Dokumentenservice
Wir zeigen den Sterbefall beim Standesamt in Kirchheimbolanden an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand benötigen Sie dafür:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir informieren Sie genau, welche Dokumente erforderlich sind, und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie uns oder dem Standesamt die Unterlagen zukommen lassen können. Wir halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Nach dem Erhalt aller Unterlagen melden wir die Einäscherung in einem Krematorium in der Region an. Wir kümmern uns um die komplette Organisation und Abstimmung.
Für Sie entstehen keine weiteren Wege – alles läuft über uns und unsere lokalen Partner.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Im Anschluss an die Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Kirchheimbolanden beigesetzt. Die Grabstelle bleibt – wie bei anonymen Bestattungen üblich – ohne Namen oder persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung wird durch das Friedhofsteam organisiert und findet ohne Begleitung durch Angehörige statt. Wir informieren Sie, sobald die Urnenbeisetzung erfolgt ist.
6. Abmeldungen bei Behörden und Versorgungsträgern
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung. Falls Anspruch besteht, unterstützen wir auch bei Anträgen auf Hinterbliebenenleistungen wie die Übergangsrente – einfach, schnell und digital.