1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen uns eine Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir alle weiteren Aufgaben für Sie übernehmen können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können online den Ablauf starten. Nach Ihrer Buchung melden wir uns schnellstmöglich – meist noch am selben Tag – bei Ihnen zurück.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs telefonisch zur Seite und kümmern uns um alle organisatorischen Fragen.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unser regionales Partnerunternehmen direkt am Sterbeort in Kirchberg (Hunsrück) oder Umgebung.
Ob Klinik, Pflegeeinrichtung oder privater Wohnsitz – unser Partner holt die verstorbene Person zeitnah und zuverlässig ab.
Anschließend erfolgt die Überführung in einem schlichten Sarg in das örtliche Krematorium zur Einäscherungsvorbereitung.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir benachrichtigen das zuständige Standesamt in Kirchberg (Hunsrück) und beantragen die nötigen Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns oder direkt dem Standesamt die benötigten Dokumente per Post oder als Scan. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und koordinieren alles Weitere für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir veranlassen die Einäscherung in einem Krematorium in der Region Kirchberg (Hunsrück) und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
Alle Formalitäten und organisatorischen Details werden von uns übernommen – Sie müssen sich um nichts selbst kümmern.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Kirchberg (Hunsrück) oder in der näheren Umgebung beigesetzt. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung an der Grabstelle.
Die Beisetzung übernimmt das Team des jeweiligen Friedhofs. Angehörige sind bei der anonymen Bestattung in der Regel nicht anwesend.
6. Abmeldung bei der Krankenkasse und Rententrägern
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse sowie bei den Rentenkassen.
Wenn ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, beraten und unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen und Einreichen der entsprechenden Unterlagen – alles einfach und unkompliziert.