1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir alles Weitere für Sie organisieren können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können direkt online buchen. Nach Ihrer Anfrage setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung – in der Regel noch am selben Tag.
Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite. Wir beraten Sie transparent und verständlich, Schritt für Schritt.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Kevelaer ĂĽbernehmen wir gemeinsam mit einem lokalen Partnerunternehmen. Dabei ist es egal, ob sich der Sterbeort in einem Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder in der eigenen Wohnung befindet.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und direkt in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall für Sie beim zuständigen Standesamt in Kevelaer und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder direkt an das Standesamt. Wir unterstĂĽtzen Sie mit einer ĂĽbersichtlichen Liste und ĂĽbernehmen die weitere Organisation fĂĽr Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir sorgen für die Anmeldung zur Einäscherung in einem Krematorium in oder um Kevelaer. Die gesamte Koordination aller notwendigen Schritte übernehmen wir für Sie – unkompliziert und zuverlässig.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nachdem die Einäscherung abgeschlossen ist, wird die Urne auf dem anonymen Bereich eines Friedhofs in Kevelaer beigesetzt. Es gibt keine Namensnennung oder Einzelkennzeichnung.
Die Beisetzung selbst erfolgt durch das Friedhofsteam, ohne Teilnahme von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse & Rentenkasse
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, kĂĽmmern wir uns um die Abmeldung bei der Kranken- und Rentenversicherung der verstorbenen Person.
Falls ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, unterstützen wir Sie bei den Anträgen – unkompliziert und digital.