1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen uns per Bestattungsvollmacht das Mandat für die Organisation der anonymen Bestattung. Diese Vollmacht ist notwendig, um die Abläufe rechtssicher zu steuern.
Sie erreichen uns telefonisch oder können Ihren Auftrag ganz einfach online auslösen. Wir melden uns bei Ihnen, meist noch am selben Tag, um alles Weitere zu besprechen.
Sie werden während des gesamten Ablaufs telefonisch von uns betreut – direkt, verständlich und zuverlässig.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vor Ort in Kemberg wird durch unseren lokalen Partnerservice durchgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die verstorbene Person zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung befindet.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung in einen schlichten Sarg und anschließend in ein Krematorium in der Region.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim für Kemberg zuständigen Standesamt und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand werden verschiedene Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Die benötigten Unterlagen schicken Sie uns per Post zu. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und kümmern uns um den gesamten Verwaltungsprozess.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die Einäscherung für Sie in einem örtlichen Krematorium an. Sämtliche organisatorischen Absprachen und Formulare werden von uns vorbereitet – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Kemberg
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs im Raum Kemberg beigesetzt. Es gibt keine Namenskennzeichnung und keine individuelle Markierung.
Die Beisetzung wird vom Friedhofspersonal durchgeführt und erfolgt ohne Teilnahme von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir den Sterbefall bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Wenn Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – transparent, digital und unkompliziert.