1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf oder beauftragen uns online. Wir senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie unterschreiben. Das garantiert, dass wir sämtliche Schritte für Sie abwickeln können.
Sie erreichen uns zu jeder Zeit und wir begleiten Sie telefonisch Schritt für Schritt – klar, unkompliziert und verlässlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Sobald die Beauftragung vorliegt, kümmern wir uns um die Abholung in Jerichow – unser Partnerunternehmen vor Ort übernimmt das für Sie. Es spielt keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder das eigene Zuhause ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein lokales Krematorium gebracht.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Jerichow und kümmern uns um die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die benötigten Unterlagen können Sie uns oder dem Standesamt direkt per Post senden. Wir unterstützen Sie dabei mit einer übersichtlichen Liste und übernehmen den kompletten Ablauf.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir übergeben die verstorbene Person zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an ein Krematorium in der Region und stimmen alle notwendigen Schritte für Sie ab.
Die Organisation der Einäscherung übernehmen wir komplett – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Jerichow
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Jerichow ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt ohne Teilnahme von Angehörigen.
Gerne beraten wir Sie zur Auswahl des Friedhofs in Jerichow, damit Sie die passende Entscheidung treffen können.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und – falls notwendig – auch bei der Rentenversicherung.
Wenn ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, helfen wir Ihnen beim Antrag – effizient, digital und verständlich erklärt.