1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – telefonisch oder online. Sobald Sie die Bestattungsvollmacht ausgefüllt haben, starten wir den Ablauf und übernehmen alle weiteren Schritte für Sie.
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar und begleiten Sie zuverlässig und transparent durch den gesamten Prozess.
2. Abholung der verstorbenen Person
Für die Abholung am Sterbeort in Höchstädt an der Donau arbeiten wir mit einem lokalen Bestattungspartner zusammen.
Unabhängig davon, ob die verstorbene Person im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause verstorben ist, übernimmt unser Partner die Abholung fachgerecht.
Die verstorbene Person wird anschließend in einem schlichten Sarg vorbereitet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Höchstädt an der Donau und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Nachdem Sie uns die nötigen Dokumente per Post oder direkt ans Standesamt geschickt haben, kümmern wir uns um den restlichen Ablauf und stellen Ihnen eine einfache Checkliste zur Verfügung.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in der Nähe von Höchstädt an der Donau. Alle Formalitäten und Überführungen übernehmen wir für Sie.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir stimmen alle Termine und Abläufe für Sie ab.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld in und um Höchstädt an der Donau. Die Grabstelle ist nicht gekennzeichnet und bleibt namenlos.
Die Beisetzung erfolgt ohne Begleitung von Angehörigen und wird direkt vom Friedhofsteam vor Ort durchgeführt.
6. Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung
Sobald uns die ausgestellten Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Ist die verstorbene Person verheiratet gewesen, geben wir Ihnen Hilfestellung für den Antrag auf die Übergangsrente – unkompliziert und klar erklärt.