1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zuerst nehmen Sie Kontakt zu uns auf und unterschreiben die Bestattungsvollmacht. Diese bildet die rechtliche Grundlage für alle folgenden Schritte.
Sie erreichen uns telefonisch oder können online jederzeit den Auftrag starten. Wir melden uns zeitnah zurück – oft noch am selben Tag.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf telefonisch – klar, verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Höchstadt an der Aisch wird von unserem lokalen Partner übernommen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder das eigene Zuhause ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg transportiert und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Höchstadt an der Aisch und beantragen alle nötigen Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken die Unterlagen per Post oder digital an uns oder direkt an das Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer verständlichen Liste aller Dokumente und kümmern uns um den kompletten Ablauf.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Nach Abschluss aller Formalitäten erfolgt die Einäscherung in einem Krematorium vor Ort.
Wir organisieren alle notwendigen Schritte für Sie – zuverlässig und transparent.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld in Höchstadt an der Aisch beigesetzt – ohne Namen oder individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei einer anonymen Bestattung in der Regel nicht möglich.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Sobald die Urkunden vorliegen, erledigen wir die Abmeldung bei der Kranken- und Rentenversicherung.
Für Hinterbliebene bieten wir Beratung zu weiteren Schritten, wie zum Beispiel zur Beantragung einer Übergangsrente, falls die verstorbene Person verheiratet war. Alles erledigen wir unkompliziert und digital.