1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf und erhalten von uns die Bestattungsvollmacht. Erst mit dieser Vollmacht dürfen wir den Bestattungsauftrag bearbeiten und die nächsten Schritte für Sie organisieren.
Sobald Sie uns beauftragen, stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite – Schritt für Schritt und ohne komplizierte Abläufe.
2. Abholung durch lokalen Partner
Die Abholung der verstorbenen Person in Herrnhut wird zuverlässig von unserem lokalen Partner durchgeführt.
Egal, ob der Sterbefall zu Hause, im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz eingetreten ist: Die Abholung erfolgt zeitnah und routiniert. Anschließend wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls & Sterbeurkunden
Wir übernehmen für Sie die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in der Region Herrnhut und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen dafür notwendig sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen einfach per Post zu oder direkt ans Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und kümmern uns um den weiteren Ablauf.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person im regionalen Krematorium zur Einäscherung an und sorgen für alle Formalitäten. Sie müssen sich um die Organisation keine Gedanken machen – wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Herrnhut
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Herrnhut beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Kennzeichnung der Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam und ist nicht öffentlich. Angehörige nehmen in der Regel nicht an der Beisetzung teil. Falls Sie es wünschen, informieren wir Sie nach der Beisetzung.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir für Sie die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie der Rentenversicherung ab. Falls notwendig, unterstützen wir Sie auch beim Antrag auf Übergangsrente für Ehepartner – einfach, digital und zuverlässig.