1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Am Anfang steht Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch oder ganz bequem online über unsere Website. Danach erhalten Sie von uns die notwendige Bestattungsvollmacht zur Unterschrift. Mit dieser Vollmacht können wir den Ablauf der anonymen Bestattung in Heiligenhaus für Sie starten.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt telefonisch. Bei jeder Frage sind wir verlässlich erreichbar und erklären alle Abläufe klar und unkompliziert.
2. Abholung am Sterbeort in Heiligenhaus
Die Abholung der verstorbenen Person geschieht durch unseren erfahrenen Partner direkt vor Ort in Heiligenhaus und Umgebung. Dabei ist es nicht relevant, ob sich der Sterbeort in einer Klinik, einer Pflegeeinrichtung oder in der Wohnung befindet.
Unser Partner überführt die verstorbene Person in einem schlichten Sarg in ein lokales Krematorium zur Einäscherung.
3. Sterbefall melden & Sterbeurkunden beantragen
Wir übernehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Heiligenhaus und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Liste mit allen benötigten Dokumenten, abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis & Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis & Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde & Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde & Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente können Sie uns per Post oder dem Standesamt direkt zusenden. Wir kümmern uns um den Rest und halten Sie stets auf dem Laufenden.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem örtlichen Krematorium an und sorgen für alle notwendigen Formalitäten. Sie müssen keine weiteren Schritte übernehmen – wir koordinieren alles im Hintergrund für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Heiligenhaus. Das Grab bleibt unmarkiert ohne Namensschild oder persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung geschieht durch das Team des jeweiligen Friedhofs und findet ohne Begleitung durch Angehörige statt.
6. Abmeldungen bei Ämtern und Versicherungen
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab. Falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, beraten wir Sie auch zu den nächsten Schritten.
Wir legen Wert auf eine einfache und digitale Abwicklung, bei der Sie jederzeit den Überblick behalten.