1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder starten die Beauftragung ganz unkompliziert online. Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie bitte unterschrieben an uns zurücksenden. Damit können wir alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten.
Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Ablaufs – telefonisch, zuverlässig und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung übernehmen unsere lokalen Partner in Hanau und Umgebung – unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person für die weitere Versorgung vorbereitet und sicher in das örtliche Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Unterlagen
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Hanauer Standesamt und beantragen alle erforderlichen Sterbeurkunden.
Folgende Unterlagen benötigen wir, je nach Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können die Unterlagen per Post an uns oder direkt an das Standesamt schicken. Wir geben Ihnen dazu eine einfache Checkliste an die Hand und halten Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung in einem Hanauer Krematorium und kümmern uns um die vollständige Dokumentation und Organisation aller notwendigen Schritte.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Organisation für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Hanauer Friedhofs beigesetzt. Es erfolgt keine namentliche Kennzeichnung und es gibt keine individuelle Grabstelle.
Die Beisetzung wird durch das Team des Friedhofs durchgeführt – eine Begleitung durch Angehörige ist bei diesem Ablauf nicht vorgesehen.
6. Abmeldungen und Formalitäten
Sobald die Sterbeurkunden vorhanden sind, übernehmen wir die Abmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung für Sie.
Sollte Anspruch auf Übergangsrente bestehen, helfen wir Ihnen beim Antrag und informieren Sie zu allen weiteren nötigen Schritten.