1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns ganz einfach telefonisch oder online. Im ersten Schritt unterschreiben Sie eine Bestattungsvollmacht – damit beauftragen Sie uns offiziell mit der Organisation der anonymen Bestattung in Gütersloh.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns zügig bei Ihnen. Wir erklären die nächsten Schritte immer verständlich und begleiten Sie telefonisch von Anfang bis Ende.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unser zuverlässiges Partnerunternehmen direkt in Gütersloh – unabhängig davon, ob die verstorbene Person im Krankenhaus, im Pflegeheim, im Hospiz oder zu Hause verstorben ist.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gelegt und anschließend in ein lokales Krematorium gebracht.
3. Meldung beim Standesamt & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Todesfall elektronisch beim zuständigen Standesamt in Gütersloh und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen oder senden sie direkt an das Standesamt. Sie bekommen von uns eine genaue Checkliste und wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung in einem Krematorium in Gütersloh. Sämtliche behördlichen Vorgänge, Formalitäten und die Abstimmung mit dem Krematorium übernehmen wir für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Gütersloh
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem ausgewählten anonymen Gräberfeld des Friedhofs in Gütersloh beigesetzt. Es gibt keine Kennzeichnung und keinen Namenshinweis am Grab.
Die Beisetzung selbst wird ohne Begleitung durch Angehörige ausschließlich von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und, falls relevant, bei der Rentenversicherung.
Wenn ein Antrag auf Hinterbliebenenrente sinnvoll ist, geben wir Ihnen Hinweise und erklären Ihnen das weitere Vorgehen – transparent, digital und effizient.