1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns unkompliziert telefonisch oder können direkt online buchen. Zu Beginn unterschreiben Sie die Bestattungsvollmacht – damit dürfen wir die nächsten Schritte für Sie umsetzen.
Nach der Kontaktaufnahme melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zurück. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt telefonisch durch den gesamten Ablauf und beantworten alle Fragen klar und verständlich.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung in Griesheim erfolgt durch einen unserer lokalen Partner am gewünschten Ort, egal ob im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder Zuhause.
Nach der Überführung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und direkt an das Krematorium weitergeleitet.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Griesheim und beantragen die erforderlichen Sterbeurkunden.
Diese Unterlagen werden benötigt – abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Dokumente postalisch oder direkt ans Standesamt. Wir stellen Ihnen eine Checkliste bereit und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person in einem Krematorium in der Region zur Einäscherung an. Alle Formalitäten und die gesamte Organisation übernehmen wir für Sie.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Griesheim
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Griesheim beigesetzt – ohne persönliche Namenskennzeichnung oder Grabstein.
Die genaue Auswahl des Friedhofs in Griesheim kann flexibel besprochen werden. Angehörige sind bei der anonymen Beisetzung nicht anwesend.
6. Meldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Wurde die verstorbene Person vom Ehepartner überlebt, unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Beantragung der Übergangsrente – einfach und digital.