1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf und erhalten die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift. Mit dieser Grundlage können wir alles Weitere für Sie in die Wege leiten.
Alternativ ist eine einfache Online-Buchung möglich. Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung – oft noch am gleichen Tag.
Wir beraten Sie persönlich am Telefon und führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf – zuverlässig und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort erfolgt durch unsere erfahrenen Partner in der Region. Dies ist unabhängig davon, ob sich der Sterbefall zu Hause, im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus ereignet hat.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallmeldung und Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall dem zuständigen Standesamt und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Benötigte Dokumente richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente senden Sie an uns oder direkt an das Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und übernehmen die gesamte weitere Abwicklung.
4. Einäscherung im Krematorium
Die Organisation der Einäscherung übernehmen wir in Zusammenarbeit mit einem Krematorium vor Ort. Wir stellen alle Unterlagen bereit und kümmern uns um die Terminierung.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die komplette Abstimmung im Hintergrund.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Grabow beigesetzt. Es erfolgt keine Kennzeichnung und keine Namensnennung.
Die Auswahl des Friedhofs in Grabow ist möglich, sofern Ihre Wünsche und Vorgaben dazu vorliegen.
Die Beisetzung erfolgt in aller Stille, ohne Anwesenheit der Angehörigen, durch das zuständige Friedhofsteam.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Behörden
Mit Erhalt der Sterbeurkunden kümmern wir uns um die Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger.
War die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie auch beim Antrag auf Übergangsrente – einfach und digital.