1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erteilen uns die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht benötigen wir, um in Ihrem Auftrag alle weiteren Formalitäten zu übernehmen.
Sie erreichen uns telefonisch oder können online den Ablauf starten. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, meist noch am selben Tag.
Während des gesamten Prozesses beraten wir Sie telefonisch – verständlich, unkompliziert und unterstützend.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung in Glauchau und Umgebung wird von unserem örtlichen Partnerunternehmen übernommen. Die Abholung erfolgt am Sterbeort, egal ob Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder Zuhause.
Direkt nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg vorbereitet und in ein ortsnahes Krematorium überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Glauchau und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen senden Sie uns oder direkt ans Standesamt. Wir stellen Ihnen eine übersichtliche Checkliste bereit und übernehmen die gesamte Anmeldung für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Anmeldung im Krematorium in Glauchau oder Umgebung und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
Alle organisatorischen Abläufe übernehmen wir für Sie, Sie müssen keine Behördengänge oder Formalitäten erledigen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Urnenbeisetzung auf einem anonymen Grabfeld in Glauchau. Die Beisetzung findet ohne Namensschild und ohne individuelle Markierung statt.
Die Beisetzung wird vom Friedhofsteam durchgeführt und findet ohne persönliche Begleitung statt.
6. Abmeldung bei Krankenversicherung und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Sollte die verstorbene Person verheiratet gewesen sein, unterstützen wir Sie beim Antrag für die Übergangsrente – digital und klar strukturiert.