1. Kontaktaufnahme & Vollmacht
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht, die Sie einfach digital oder per Post unterschreiben können. Die Vollmacht gibt uns die rechtliche Grundlage, um alle weiteren Schritte für Sie zu organisieren.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs telefonisch zur Seite, beantworten Fragen und erklären Ihnen alle Schritte transparent und unkompliziert.
2. Abholung durch unseren Partner
Die Abholung der verstorbenen Person in Ginsheim-Gustavsburg wird von unserem zuverlässigen lokalen Partner übernommen – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird der oder die Verstorbene in einen einfachen Sarg gebettet und in ein regionales Krematorium ĂĽberfĂĽhrt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Urkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Ginsheim-Gustavsburg und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Folgende Unterlagen werden in Kopie benötigt, je nach Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Sie können uns die Dokumente per Post oder digital einreichen. Wir führen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste durch alle erforderlichen Schritte und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Standesamt.
4. Organisation der Einäscherung
Wir melden die verstorbene Person in einem örtlichen Krematorium zur Einäscherung an und organisieren alle notwendigen Formalitäten.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie telefonisch auf dem Laufenden und stimmen alles eng mit Ihnen ab.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Ginsheim-Gustavsburg beigesetzt. Die Beisetzungsstelle ist nicht namentlich gekennzeichnet und es werden keine persönlichen Daten am Grab sichtbar gemacht.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam ohne Begleitung von Angehörigen. Sie erhalten von uns anschließend eine schriftliche Information über das Datum der Beisetzung.
6. Abmeldungen und Nachsorge
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, ĂĽbernehmen wir fĂĽr Sie die Abmeldungen bei der Krankenkasse und Rentenstelle.
Wenn Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung der Übergangsrente – einfach und digital mit klaren Anleitungen.