1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen eine Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht gibt uns die Befugnis, alle weiteren Formalitäten für Sie zu erledigen.
Sie haben die Wahl: Rufen Sie uns direkt an oder buchen Sie online. Nach Ihrer Buchung melden wir uns schnellstmöglich – oft noch am selben Tag.
Wir sind während des gesamten Ablaufs telefonisch an Ihrer Seite und unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unseren lokalen Partner in Geseke und Umgebung – unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder ein privates Zuhause ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gelegt und zum Krematorium in der Region überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Geseke und beantragen die erforderlichen Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Personenstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde oder -urteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen postalisch zu – gerne auch direkt zum Standesamt. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste, damit Sie nichts vergessen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium vor Ort in Geseke oder der näheren Umgebung. Die Abwicklung und Koordination aller nötigen Dokumente übernehmen wir.
Sie müssen sich um den Ablauf nicht selbst kümmern – wir informieren Sie über alle wichtigen Schritte.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Geseke beigesetzt. Es erfolgt keine Namensnennung und keine Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal – ohne Begleitung durch Angehörige oder eine persönliche Zeremonie vor Ort.
6. Abmeldungen bei Behörden und Institutionen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Sollte es einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente geben, unterstützen wir Sie auch hierbei – einfach, schnell und digital.