1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erteilen Sie uns die Bestattungsvollmacht. Diese benötigen wir, um alle weiteren Schritte für die anonyme Bestattung in Germering zu regeln.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme gehen wir den Ablauf mit Ihnen am Telefon durch und beraten Sie klar und unkompliziert. Wir sind bei allen Fragen erreichbar und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unsere Partner vor Ort holen die verstorbene Person vom jeweiligen Sterbeort in Germering ab. Das kann ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, ein Hospiz oder die Privatwohnung sein.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und direkt zum örtlichen Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Urkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Germering und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder digital zu. Sie erhalten von uns eine genaue Übersicht, was benötigt wird – wir kümmern uns um den Rest.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung in einem Krematorium in Germering oder direkter Umgebung. Dazu reichen wir alle erforderlichen Unterlagen ein und halten Sie auf Wunsch über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Die organisatorischen Aufgaben übernehmen wir für Sie vollständig.
5. Anonyme Beisetzung der Urne
Die Urne wird im Anschluss auf einem anonymen Gräberfeld eines Germeringer Friedhofs beigesetzt. Es erfolgt keine Kennzeichnung der Grabstelle und keine Namensnennung.
Die Beisetzung wird vom Friedhof durchgeführt, ohne Teilnahme der Angehörigen.
6. Formalitäten: Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Mit Ausstellung der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei sämtlichen relevanten Stellen wie Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Sollten Ansprüche auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie dabei ebenfalls – digital, schnell und unkompliziert.