1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns unkompliziert telefonisch oder buchen direkt online. Anschließend erhalten Sie von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben – damit dürfen wir alle weiteren Schritte für Sie umsetzen.
Wir führen Sie Schritt für Schritt telefonisch durch den gesamten Ablauf. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie klar und verständlich von uns.
2. Abholung der verstorbenen Person
Ein zuverlässiges Partnerunternehmen aus Geringswalde oder der Umgebung übernimmt die Abholung am Sterbeort – sei es im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zuhause.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein örtliches Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Geringswalde und beantragen die Sterbeurkunden.
Abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns diese Dokumente per Einschreiben zu oder direkt an das Standesamt. Wir liefern Ihnen dazu eine strukturierte Checkliste und übernehmen alle nächsten Schritte für Sie.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir melden die verstorbene Person in einem Krematorium in der Region Geringswalde zur Einäscherung an und reichen alle notwendigen Dokumente ein.
Um alle Formalitäten und die Organisation kümmern wir uns – Sie haben keinen zusätzlichen Aufwand.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld in Geringswalde oder Umgebung beigesetzt – ohne Namensschild und ohne individuelle Markierung.
Die Beisetzung übernimmt das Team des Friedhofs, ganz ohne Begleitung durch die Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung der verstorbenen Person.
Falls Anspruch auf eine Übergangsrente für den Ehepartner besteht, unterstützen wir Sie beim Antrag – einfach und digital.