1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Dieses Dokument benötigen wir, um alle weiteren Maßnahmen einleiten zu können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können direkt online einen Auftrag auslösen. Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich – meistens noch am gleichen Werktag.
Unser Team begleitet Sie während des gesamten Ablaufs telefonisch – klar, verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Gerbstedt erfolgt durch unseren zuverlässigen Partner vor Ort.
Der Sterbeort kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die eigene Wohnung sein – wir organisieren die Abholung unabhängig vom Ort.
Nach der Abholung erfolgt die Überführung in einem einfachen Sarg zu einem regionalen Krematorium.
3. Sterbefallmeldung und Unterlagen
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Gerbstedt und beantragen die Sterbeurkunden.
Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post oder reichen sie direkt beim Standesamt ein. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und übernehmen die weiteren Abstimmungen für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium und sorgen für die Bereitstellung aller notwendigen Papiere.
Alle organisatorischen Abläufe übernehmen wir, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Gerbstedt
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem vorgesehenen Feld eines Gerbstedter Friedhofs – ohne Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung wird vom Friedhofspersonal durchgeführt, ohne Teilnahme der Angehörigen.
6. Abmeldung bei Behörden und Rentenversicherung
Mit den ausgestellten Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenversicherung sowie bei der Rentenversicherung ab.
Sollten Ansprüche auf Übergangsrente bestehen, unterstützen wir Sie beim Antrag – einfach, transparent und digital.