1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Zuerst nehmen Sie Kontakt zu uns auf – telefonisch oder mit wenigen Klicks online. Sie erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben. Damit können wir im nächsten Schritt alles in die Wege leiten.
Wir sind während des gesamten Ablaufs für Sie telefonisch erreichbar und stehen Ihnen bei allen Fragen unkompliziert zur Seite.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokales Partnerunternehmen übernimmt die Abholung der verstorbenen Person direkt am Sterbeort in Geesthacht oder der Umgebung – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, Hospiz oder die Wohnung handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Organisation der Formalitäten & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns darum, den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Geesthacht zu melden und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Je nach Familienstand werden dafür diese Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen senden Sie uns oder direkt ans Standesamt. Sie erhalten von uns eine konkrete Auflistung der benötigten Dokumente sowie Unterstützung beim Versand.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren den Termin zur Einäscherung in einem Krematorium vor Ort in Geesthacht oder Umgebung. Die erforderlichen Unterlagen und die Koordination übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Geesthacht
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld eines Friedhofs in Geesthacht beigesetzt. Das Grab ist nicht gekennzeichnet und es erfolgt keine namentliche Nennung.
Die Beisetzung wird durch das Friedhofsteam durchgeführt. Angehörige nehmen an der anonymen Bestattung nicht teil.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab.
Wenn ein Anspruch besteht, unterstĂĽtzen wir Sie auĂźerdem beim Antrag auf Ăśbergangsrente fĂĽr den hinterbliebenen Ehepartner. Alles wird unkompliziert und digital fĂĽr Sie erledigt.