1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder starten Sie die Buchung direkt online. Anschließend erhalten Sie die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift – sie ist die Grundlage dafür, dass wir uns um alles Weitere kümmern können.
Wir sind für Sie telefonisch erreichbar und gehen mit Ihnen jeden Schritt des Prozesses durch. Sie bekommen schnell Rückmeldung, meistens noch am selben Tag.
Von Anfang an beraten wir Sie unkompliziert und klar – der gesamte Ablauf ist für Sie transparent.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Garmisch-Partenkirchen übernimmt unser langjähriger Partner vor Ort.
Ob zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz – wir koordinieren den Ablauf gemeinsam mit Ihnen und kümmern uns um den reibungslosen Transport.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg zum lokalen Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim Standesamt in Garmisch-Partenkirchen und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Dokumente benötigt werden, ist abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
- Alleinstehend: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Eheurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Eheurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns zusenden oder direkt ans Standesamt schicken. Sie bekommen von uns eine Checkliste. Um den weiteren Ablauf kümmern wir uns.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in Garmisch-Partenkirchen und übernehmen dafür die komplette Abstimmung.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir halten Sie telefonisch über jeden Schritt auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Garmisch-Partenkirchen beigesetzt – ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung selbst erfolgt durch das Team des Friedhofs und findet ohne Anwesenheit der Angehörigen statt.
Sie haben die Möglichkeit, den Friedhof auszuwählen – je nach Wunsch oder persönlichem Bezug.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung
Nachdem Sie die Sterbeurkunden erhalten haben, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung der verstorbenen Person.
Wenn ein Ehepartner vorhanden ist, begleiten wir Sie außerdem bei der Beantragung der Übergangsrente – schnell und einfach organisiert.