1. Kontaktaufnahme & Vollmacht für die Bestattung
Sie erreichen uns telefonisch oder starten die Beauftragung direkt online. Mit der unterschriebenen Bestattungsvollmacht dürfen wir alle notwendigen Schritte für die anonyme Bestattung einleiten.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns schnellstmöglich – in der Regel noch am selben Tag.
Wir begleiten und informieren Sie durchgehend telefonisch – direkt, unkompliziert und transparent.
2. Abholung in Garching b.München
Unser lokaler Partner übernimmt die Abholung der verstorbenen Person in Garching b.München. Das gilt unabhängig davon, ob der Tod zu Hause, im Seniorenheim, im Krankenhaus oder anderen Einrichtungen eingetreten ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg eingebettet und zur Einäscherung vorbereitet.
3. Meldung des Sterbefalls & Unterlagen
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Garching b.München an und beantragen die Sterbeurkunden.
Dafür benötigen wir bestimmte Dokumente, abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis & Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis & Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde & Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde & Sterbeurkunde des Ehepartners
Diese Unterlagen senden Sie per Post oder Einschreiben an uns oder direkt zum Standesamt. Wir helfen Ihnen mit einer Checkliste und kümmern uns um die Koordination.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person in einem Krematorium in der Nähe an und kümmern uns um alle Abläufe rund um die Einäscherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern, wir übernehmen die gesamte Organisation im Hintergrund.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Garching b.München
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Garching b.München beigesetzt. Die Grabstelle ist nicht mit dem Namen gekennzeichnet und ein einzelnes Grab ist vor Ort nicht erkennbar.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam, ohne Begleitung von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Behörden
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, übernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung.
Wenn Sie Hilfe bei Anträgen, etwa zur Übergangsrente, benötigen, unterstützen wir Sie selbstverständlich – digital und einfach erklärt.