1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Rufen Sie uns an oder starten Sie die Beauftragung direkt online. Nach der Buchung erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, mit der wir alle notwendigen Schritte rechtlich sicher übernehmen können.
Wir stehen Ihnen telefonisch zur Seite – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Bestattung. Unser Team informiert Sie verständlich und beantwortet alle Fragen rund um den Ablauf.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unseren erfahrenen Partnerbetrieb direkt vor Ort in Friedland (Niederlausitz) oder Umgebung. Dabei ist es unerheblich, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird anschließend in einen schlichten Sarg gelegt und auf direktem Weg in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunde
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Friedland (Niederlausitz) und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir bestimmte Unterlagen der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente schicken Sie uns oder direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste und individuelle Unterstützung.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Organisation der Einäscherung übernimmt unser Team gemeinsam mit einem Krematorium in der Region Friedland (Niederlausitz). Wir kümmern uns um alle notwendigen Dokumente und sorgen für einen zügigen Ablauf.
Sie müssen dafür keine weiteren Schritte veranlassen. Wir informieren Sie, sobald die Einäscherung abgeschlossen ist.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Friedland (Niederlausitz).
Die Fläche ist nicht gekennzeichnet und es gibt keine namentliche Zuordnung. Angehörige können bei der Beisetzung aus organisatorischen Gründen nicht anwesend sein.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt in Abstimmung mit Ihnen – Sie können uns gern Ihre Wünsche mitteilen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Ausstellung der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Sofern berechtigt, unterstützen wir Hinterbliebene zusätzlich beim Antrag auf Übergangsrente. Alle Schritte laufen unkompliziert und digital ab.