1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Nach dem Erstkontakt erhalten Sie die Bestattungsvollmacht zur Unterschrift – damit beauftragen Sie uns, alle weiteren Schritte in Ihrem Sinne umzusetzen.
Wir sind während des gesamten Ablaufs telefonisch an Ihrer Seite. Sie bekommen von uns verständliche Informationen, klare Antworten und eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Begleitung.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unseren regionalen Partner direkt am Sterbeort in Friedberg – unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder einen privaten Haushalt handelt.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und zum nächsten Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Urkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim Friedberger Standesamt und beantragen die nötigen Sterbeurkunden.
Für die Ausstellung benötigen wir folgende Dokumente der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Alle Unterlagen schicken Sie uns bequem per Post oder direkt digital. Wir geben Ihnen eine genaue Checkliste an die Hand und übernehmen die gesamte Abstimmung mit dem Standesamt.
4. Einäscherung im Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium der Region Friedberg. Die Koordination übernehmen wir vollständig – Sie müssen vor Ort keine Termine wahrnehmen.
5. Anonyme Beisetzung in Friedberg
Die anschließende Urnenbeisetzung erfolgt anonym auf einem Friedhof in Friedberg – ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung der Grabstätte.
Sie entscheiden, welcher Friedhof genutzt werden soll. Die Beisetzung wird vor Ort durch das Friedhofsteam übernommen und findet ohne Begleitung statt.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Nach Ausstellung der Sterbeurkunde melden wir die verstorbene Person bei der Kranken- und Rentenversicherung ab.
Besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente, unterstützen wir Sie digital beim Antrag und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.