1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns jederzeit telefonisch oder über unsere Online-Buchung. Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben und uns zugesendet zurückgeben. Damit können wir sofort alle notwendigen Schritte für Sie in die Wege leiten.
Wir begleiten Sie während des gesamten Ablaufs telefonisch – verständlich, transparent und immer erreichbar.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person in Euskirchen oder Umgebung übernimmt unser lokaler Partner direkt vor Ort – unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Seniorenheim oder das eigene Zuhause ist.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt in Euskirchen und sorgen dafür, dass die Sterbeurkunden beantragt werden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Dokumente von Ihnen:
- Ledig: Ausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Ausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Ausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Ausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Die benötigten Unterlagen senden Sie uns postalisch oder digital zu. Wir unterstützen Sie mit einer klaren Checkliste und kümmern uns um alle Anmeldungen und Formalitäten.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung im nächstgelegenen Krematorium und kümmern uns um alle Formalitäten und Transporte. Sie müssen sich nicht um die Organisation vor Ort kümmern – wir übernehmen alles im Hintergrund zuverlässig für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Die Beisetzung der Urne erfolgt auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Euskirchen. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung, das Grab bleibt anonym und kann nicht individuell gestaltet werden.
Die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung ausgeführt, persönliche Begleitung durch Angehörige findet in der Regel nicht statt.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
War die verstorbene Person verheiratet, unterstützen wir Sie beim Antrag auf eine mögliche Übergangsrente – einfach und digital.